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Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten regelmäßig einzelne Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter in sämtlichen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Wir prüfen Teilerklärungen und Hausordnungen, um die Rechte und Pflichten der Eigentümer zu klären. Zudem unterstützen wir bei Streitigkeiten wie bspw. Nachbarschaftskonflikten, Instandhaltungsfragen oder Beschlüssen auf Eigentümerversammlungen. Unser Ziel ist es, eine rechtlich fundierte Lösung für Ihr Anliegen zu finden und ein harmonisches Zusammenleben in der Wohneigentümerschaft zu fördern.

Im folgenden finden Sie unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Wohnungseigentumsrecht:

  • Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander oder mit Dritten

  • Anfechtung von Beschlüssen der Gemeinschaft

  • Beratung und Vertretung bei Beschlussfassungen

  • Verwaltung des Wohnungseigentums

  • Wirtschaftspläne und Abrechnungsfragen

  • Streitigkeiten mit Mietern

  • Hausgeld (Wohngeld)


Ihr Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Norderstedt Sönke Frischmuth hilft schnell und kompetent bei Streitfällen rund um das Wohnungseigentumsrecht.

Ihr Ansprechpartner
Sönke Frischmuth
Rechtsanwalt
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